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Rechtliches rund um das Türschloss

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Rechtliches rund um das Türschloss

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Die deutschen Gerichte bringen immer wieder spannende und kuriose Urteile hervor. Viele davon bekommen wenig oder gar keine Beachtung, da sie wirklich nur in einem Einzelfall bedeutend sind. Allerdings gibt es auch einige Urteile, die in vielen Fällen hilfreich sein können, aber trotzdem nicht wirklich bekannt sind. In diesem Artikel wollen wir einige Urteile und Gesetze zum Thema Türschloss vorstellen und Ihnen zeigen, wie Sie davon profitieren können.

Der Ersatzschlüssel beim Vermieter

Immer wieder kommt es zu Streitereien zwischen Vermietern und Mietern. Dafür gibt es viele verschiedene Gründe. Doch an dieser Stelle wollen wir uns dem Ersatzschlüssel widmen, der beim Vermieter verbleibt. Gerade unerfahrene Privatvermieter behalten gerne einen Schlüssel bei sich, um im Notfall in die Wohnung zu kommen. Sie halten das für unproblematisch. Allerdings handelt es sich dabei um ein richtiges Problem. Denn dem Vermieter ist es nicht gestattet, einen Schlüssel für die Wohnung des Mieters zu behalten. Das darf vom Vermieter übrigens nicht zur Bedingung für den Abschluss eines Mietvertrags gemacht werden.

Der Vermieter darf nur dann einen Ersatzschlüssel behalten, wenn der Mieter dies explizit erlaubt hat.

Übrigens gibt es hier eine Falle für Vermieter. In den meisten Mustermietverträgen steht, dass es keine mündlichen Nebenabreden gibt. Sollten sich Vermieter und Mieter also einigen, dass ein Schlüssel beim Vermieter verbleibt, muss dies im Mietvertrag festgehalten werden.

Sollte der Vermieter die Wohnung des Mieters ohne seine Erlaubnis betreten, handelt es sich dabei sogar um Hausfriedensbruch. Der Mieter kann den Vermieter dafür abmahnen und unter gewissen Umständen sogar fristlos kündigen. Allerdings ist es die Aufgabe des Mieters, bei einer längeren Abwesenheit einen Ersatzschlüssel bei einem Freund oder Bekannten zu hinterlegen und den Vermieter darüber zu informieren. So kann der Vermieter in dringenden Fällen, beispielsweise bei einem Rohrbruch, trotzdem in die Wohnung gelangen. Eine Routinearbeit wie das Entlüften der Heizung reicht aber natürlich nicht aus, damit der Vermieter in die Wohnung kann.

Übrigens kann ein Mieter sogar das Schloss auf Kosten des Vermieters tauschen lassen, wenn dieser unbefugt die Wohnung betreten hat. Dafür kann der Mieter beispielsweise den Schlüsseldienst Maintal beauftragen. Dieser tauscht das Schloss zum fairen Festpreis aus und händigt dem Mieter direkt die neuen Schlüssel aus. Allerdings muss der Mieter das alte Schloss aufbewahren, damit er es vor dem Auszug wieder einbauen kann. Das geschieht selbstverständlich ebenfalls auf Kosten des Vermieters.

Wer bezahlt eigentlich einen Schlüsseldienst?

Immer wieder kommt die Frage auf, wer eigentlich für die Kosten eines Schlüsseldienstes aufkommen muss. Im oben genannten Sachverhalt ist die Sache klar. Der Mieter kann sich das Geld vom Vermieter holen, wenn dieser rechtswidrig in der Wohnung war. Doch wie sieht es in anderen Konstellationen aus?

Wie sieht es beispielsweise aus, wenn ein Mieter aus Unachtsamkeit die Tür ins Schloss fallen lässt und er ohne Schlüsseldienst keine Möglichkeit hat, in die Wohnung zu kommen?

Dann ist die Sache schnell geklärt. Dem Vermieter ist keine Schuld zuzuschreiben, da es sich um ein reines Verschulden des Mieters handelt. Aus diesem Grund muss der Mieter für die Rechnung des Schlüsseldienstes aufkommen. Allerdings gibt es einige Versicherungen, bei denen der Einsatz eines Schlüsseldienstes abgedeckt ist. Es lohnt sich also, die laufenden Policen zu prüfen.

Ganz anders sieht die Sache aus, falls der Schlüssel im Türschloss abgebrochen ist. Dann kann es durchaus sein, dass der Vermieter in der Pflicht ist, für den Einsatz eines Schlüsseldienstes aufzukommen. Das gilt, wenn der Vermieter vertreten muss, dass es zum Abbruch des Schlüssels kam. Das kann beispielsweise der Fall sein, falls das Schloss lose war und der Schlüssel deshalb abgebrochen ist. Auch bei einem alten Schloss ist es in der Regel der Vermieter, der die Kosten tragen muss. Allerdings muss der Mieter selbstständig auf den Vermieter zugehen, sobald er die ersten Anzeichen dafür bemerkt, dass das Schloss kaputt geht.

In der Praxis ist es gar nicht so einfach, den Beweis für den einen oder anderen Hergang zu erbringen. In solch einem Fall lohnt es sich, eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter zu finden. So sparen sich alle Beteiligten den Aufwand einer juristischen Auseinandersetzung und damit eine ganze Menge Ärger.

Abschließende Tipps für der Verhältnis zum Vermieter

Wer in seiner eigenen Immobilie lebt, braucht sich keine Gedanken über die von uns beschriebenen Probleme machen. Anders sieht es bei Mietern aus. Für diese ist es wichtig, stets die eigenen Rechte zu kennen. Allerdings ist es nicht immer sinnvoll, zu 100 Prozent auf jedes Recht zu pochen. Die Durchsetzung eines Rechts kann viel Zeit und Geld kosten. Deshalb lohnt es sich nicht, für jede Kleinigkeit auf Konfrontationskurs mit dem Vermieter zu gehen. Ein entschiedenes Auftreten kann aber dazu führen, dass der Vermieter dem Mieter auch so die ihm zustehenden Rechte gewährt, da er ebenfalls eine Auseinandersetzung scheut.

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