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Wie kann man sich bei Flugverspätungen am besten zur Wehr setzen?

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Wie kann man sich bei Flugverspätungen am besten zur Wehr setzen?

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Flugverspätungen kommen öfter vor, als man glauben mag. Doch was tun, wenn der Flug sich dermaßen verspätet, dass wirklich ein schaden entstehet. Ein Schaden muss hier nicht nur monetär entstehen, sondern auch das entstandene Leid durch das warten und die Erzeugung von Unannehmlichkeiten sollten als Schaden bewertet werden. Was also tun, wenn der Flug sich verspätet und sich ein Schaden breit macht?

Fluggesellschaften scheinen übermächtig zu sein und versuchen Flugverspätungen schnell abzutun. Immerhin sind Flughäfen und der Flugverkehr enorm und so kann es eben mal vorkommen, das Flüge sich verspäten. Das man dies nicht einfach so hinnehmen sollte, sieht mittlerweile auch die Europäische Union so und hat hierzu ein Werkzeug geschaffen, dass den reisenden besser schützen soll. Dieses Werkzeug lautet EG Verordnung Nr. 261/2004 und regelt die Fluggastrechte von Reisenden innerhalb der EU.  In diesem Zusammenhang haben sich viele Service etablierte, so zum Beispiel Airhelp und weitere Flugrecht Anbieter, die den Kunden dabei helfen diese Verordnung anzuwenden, wenn es zu einer Verspätung gekommen ist. Erfahrene Anwälte setzen sich mit den Fluggesellschaften auseinander und erstreiten die Entschädigung für den geschädigten Fluggast. Dies hat natürlich große Vorteile, da diese Anwälte auf genau dieses Fachgebiet spezialisiert sind. Außerdem sind Flugrecht Unternehmen im ständigen Austausch mit den Fluggesellschaften was betrügerische Umgehungsversuche ausschließt. Man kennt sich, was Entehrungen jeglicher Art abwendet.

Was sind die wichtigsten Fakten, die man trotzdem kennen sollte

Die EG Verordnung hat natürlich die Aufgabe, Flugverspätungen zu reduzieren und den Druck bei den Fluggesellschaften, ihre Flugpläne einzuhalten, zu erhöhen. Trotzdem darf der Gürtel hier nicht zu eng geschnallt werden, da ansonsten der Flugverkehr nachhaltig geschädigt werden kann.

Was beinhaltet EG Verordnung Nr. 261/2004:

  • Eine Entschädigung kann geltend gemacht werden, wenn sich der Flug um drei Stunden laut Flugplan verspätet hat.
  • Der Geltungsbereich liegt innerhalb der EU. Man muss somit aus einem in der EU ansässigen Flughafen abgeflogen oder gelandet sein. (EU-Mitgliedstaaten) gereist sein oder von einem EU-Flughafen abgeflogen sein.
  • Ausnahmen sind Island, Norwegen und die Schweiz, denn diese haben sich auf freiwilliger Basis dieser Reglementierung angeschlossene.
  • In der EG Verordnung sind die Entschädigungshöhen unterschiedlich getafelt. Je nach Verspätung und Fall kann man einen Betrag zwischen 250 € und 600 € verlangen.

Es ist auf jeden Fall gut zu wissen, dass man sich hier nicht zurückhalten brauch, wenn sich Flügen mit einer großen Verspätung gegenüber sieht. Wenn es tatsächlich zu einer Verspätung kommt, sollte man jedoch trotzdem Vorort, so viele Beweise wie möglich sammeln, da es dadurch im Nachhinein leichter wird, die Verspätung zu belegen.

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