Was ist die sogenannte Schiedsgerichtsbarkeit?
In der heutigen Zeit ist den wenigsten Menschen bewusst, dass es auch Gerichte gibt, die nicht in der Öffentlichen Sache, Streitigkeiten beilegen. In der Tat können sich zwei streitende Parteien darauf einigen, dass ihre Angelegenheit vor einem privaten Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wird. Es gibt auch zahlreiche Anwaltskanzleien, die Klienten bei Verhandlungen vor einem Schiedsgericht vertreten. So zum Beispiel auch die Anwaltskanzlei Penkov Markov und Partner, die sich auch auf die Vertretung vor einem Schiedsgericht spezialisiert haben.
Schiedsgerichtsverfahren sind ein großer Vorteil für beide Parteien und es ist unbedingt von Nöten hier einen erfahrenen Partner an seiner Seite zu wissen, der sich mit Schiedsverfahren auskennt. Die Erfahrung zeigt, dass Streitverfahren vor einem Schiedsgericht, beide Parteien oftmals zu einem übereinkommen bringt. Sicherlich versucht man zuvor die Streitigkeit außergerichtlich zu lösen. Wenn dieses Vorhaben nicht glückt, ist der nächste angestrebte Weg, oft der über ein Schiedsgericht, da hier die Neutralität selber bestimmt werden kann. Da dieses Thema sehr wichtig ist, soll hier nun kurz ein Überblick über die Schiedsgerichtsbarkeit gegeben werden.
Dies sind die Hauptmerkmale eines Schiedsgerichts
Ein Schiedsverfahren ist ein Verfahren, bei dem eine Streitigkeit nach Vereinbarung der Parteien einem oder mehreren Schiedsrichtern vorgelegt wird, die eine verbindliche Entscheidung über die Streitigkeit treffen. Bei der Entscheidung für ein Schiedsverfahren entscheiden sich die Parteien für ein privates Streitbeilegungsverfahren, anstatt ein öffentliches Gericht zu beauftragen.
Schiedsverfahren sind einvernehmlich
Ein Schiedsverfahren kann nur stattfinden, wenn beide Parteien zugestimmt haben, dem Schiedsgericht das Recht zur Entscheidung zu übertragen. Für künftige Streitigkeiten, die aus einem bestehenden Vertrag resultieren, fügen beide Parteien eine Schiedsklausel in diesen Vertrag ein. Ein bestehender Rechtsstreit kann mittels einer Einreichungsvereinbarung zwischen den Parteien (Schiedsverfahren) zugeführt werden. Im Gegensatz zur Mediation, kann sich eine Partei nicht einseitig aus dem Schiedsverfahren zurückziehen.
Die Parteien wählen den / die Schiedsrichter
Nach den Schiedsregeln der WIPO, können die Parteien gemeinsam einen Einzelschiedsrichter auswählen. Wenn sie sich für ein dreiköpfiges Schiedsgericht entscheiden, ernennt jede Partei einen der Schiedsrichter. Diese beiden Richter einigen sich dann auf den vorsitzenden Schiedsrichter. Alternativ können die potenziellen Schiedsrichter, einen weiteren Schiedsrichter mit einschlägigem Fachwissen vorschlagen oder Mitglieder des Schiedsgerichts direkt bestellen. Schiedsgerichte unterhalten eine umfangreiche Liste an Schiedsrichtern, die von erfahrenen Streitbeilegungsexperten, bis hin zu hochspezialisierten Praktikern. Die Expertise dieser Richter deckt das gesamte rechtliche und fachliche Spektrum ab, das auch von einem öffentlichen Gericht erwartet wird.
Das Schiedsverfahren ist neutral
Neben der Auswahl von neutralen Richtern können die beiden Parteien auch wichtige Elemente, wie das anwendbare Recht, die Sprache und den Ort des Schiedsverfahrens auswählen. Auf diese Weise können sie sicherstellen, dass keine Partei einen Vorteil vor dem Heimatgericht genießt.
Das Schiedsverfahren ist ein vertrauliches Verfahre
Die WIPO-Regeln schützen speziell die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens. Vor allem das Verfahren selbst, aber auch der Schiedsspruch, wird streng vertraulich (Privat) behandelt. Unter bestimmten Umständen erlauben die WIPO-Regeln einer Partei, den Zugang zu Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen zu beschränken, die dem Schiedsgericht oder einem Vertraulichkeitsberater des Schiedsgerichts vorgelegt werden.
Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und rechtlich durchsetzbar
Nach den WIPO-Regeln verpflichten sich die Parteien, die Entscheidung des Schiedsgerichts unverzüglich durchzuführen. Internationale Auszeichnungen werden von nationalen Gerichten nach dem New Yorker Übereinkommen vollstreckt, wonach sie nur unter sehr begrenzten Umständen aufgehoben werden dürfen. Mehr als 140 Staaten sind diesem Übereinkommen beigetreten.
Wer tatsächlich mal in die Lage einer vertraglichen Streitigkeit gerät, der sollte sich die Möglichkeit eines Schiedsgerichts offen halten, denn das Schiedsgericht bietet die oben genannten Vorteile, die ein öffentliches Gericht nicht leisten kann. Wichtig ist es, dass man einen Anwalt an seiner Seite weis, der sich mit den Verfahrensregeln auskennt und hier mit Erfahrung zur Seite steht.